Gründung 1811

Reneauld, Divisionsgeneral a.D. Oberbürgermeister von Saarlouis
Reneauld, Divisionsgeneral a.D. Oberbürgermeister von Saarlouis

Am 16. September 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brand, wird auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz, Vaublanc, durch den Oberbürgermeister Reneauld neu organisiert. Sie trägt den Namen "Compagnie de Pompiers" oder "Sapeurs Pompiers".

Die Neubildung geschieht zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlässt ("Organisation militaire du Corps des Sapeurs Pompiers de Paris" vom 18.09.1811), das die Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, eine militärisch straffe Organisation und eine Bewaffnung der Mannschaften vorsieht.

Lesen Sie hier mehr zur Geschichte der Pariser Feuerwehr.

Diesem Dekret voraus gegangen ist die Aufstellung der "Sapeurs du Génie" der Kaisergarde am 16. Juli 1810. Hintergrund war folgender:

Am 1. Juli 1810 wurde ein großes Fest in der österreichischen Botschaft in Paris gefeiert. Das Ereignis endete mit einer Katastrophe, als der Ballsaal Feuer fing, der russische Botschafter verletzt wurde, und die Fürstin Schwarzenberg in den Flammen umkam.

Napoleon leitete persönlich die Löscharbeiten bis drei Uhr früh und kam zu der Überzeugung, dass die Brandschutzmaßnahmen in den kaiserlichen Palästen völlig unzureichend wären.

Er schrieb: "Noch vor dem 1. Januar 1811 muss eine Kompanie "Sapeurs-Pompiers" der Kaisergarde unter dem Kommandeur der Pioniere aufgestellt werden. Aufgabe dieser Kompanie wird sein, die Pumpen in den kaiserlichen Palästen [...] zu bedienen."

In der Folge erlassen auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z.B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812).

Ein solches Dekret lässt sich für Saarlouis nicht nachweisen. Trotzdem übernimmt der Stadtrat von Saarlouis die zentralen Gedanken 1811 in seinen Reorganisationsbeschluss.

Die Kompanie besteht aus einem Capitaine, einem Lieutenant, einem Sergent-Major, einem Fourrier, fünf Sergents, acht Caporaux und 43 Grenadiers oder Pompiers, also 60 Mann.

Die ersten Saarlouiser Pompiers haben nach dem Vorbild u.a. der Sapeurs-Pompiers der Kaisergarde, in ihrer Gesinnung als respektierte Bürger des stolzen napoleonischen Kaiserreiches und in der prägenden militärischen Umgebung der Festungsstadt, selbstverständlich dem Militär ähnliche Uniformen angelegt. Die Saarlouiser Kompanie trägt hellblaue Uniformen mit weißen Kaschmir-Hosen und -Westen. Offiziere trugen als Rangabzeichen goldene Epauletten. Die Bewaffnung der Mannschaft besteht aus Musketen und Seitengewehren.

Zwei Sappeure und ein Offizier der Kaisergarde Napoleons
Zwei Sappeure und ein Offizier der Kaisergarde Napoleons
Rekonstruktionsversuch Grenadier und Offizier der Pompiers von Saarlouis
Rekonstruktionsversuch Grenadier und Offizier der Pompiers von Saarlouis

So könnte die Bewaffnung der Compagnie de Pompiers ausgesehen haben:

Die Steinschlossmuskete, Modell 1777, die Standardwaffe der französischen Infanterie
Die Steinschlossmuskete, Modell 1777, die Standardwaffe der französischen Infanterie

Gemäß der Polizeiverordnung von 1811 hat jeder Feuerlöscher im Einsatz eine Medaille zu tragen, damit er sich der Polizei gegenüber ausweisen kann.

Bei Ausbruch eines Feuers, beim ersten Schlag der Bürgerglocke oder bei Sturmläuten, bei Tag und Nacht, so die Verordnung weiter, muss sich die Feuerlöschkompanie im Rathaushof einfinden, um die Löschgeräte aus den Magazinen zu nehmen und zum Brandort zu eilen. Dort sind sie beauftragt, die Feuerpumpen zu bedienen.

Nach wie vor müssen die Hauseigentümer oder Mieter Eimer oder Bütten mit Wasser bereitstellen. Die Einwohner haben eine Eimerkette zu bilden und die Handwerker sollen die Löscharbeiten mit ihrem Handwerkszeug unterstützen.

Die Feuerspritzen sollen während des Sommers wenigstens einmal im Monat oder auf Wunsch der Stadtverwaltung auch öfters ausprobiert werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Einsatz oder von Übungen sind Geldstrafen bzw. der Ausschluss aus der Feuerlöschkompanie vorgesehen.

Um die Feuerlöscher anzuspornen, hat sie der Magistrat von militärischen Einquartierungen befreit.