1896 - 1900

1896

Die Feier des 85-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis findet vom 22.-24.08.1896 statt.

Die Wehr hat einen Personalbestand von 127 Mann.

1898

Die Gesamtstärke der Feuerwehr beträgt 106 Mann.

1899

Branddirektor Peter Grim wird am 02.01.1899 wiedergewählt.

1900

Mit "Cabinets-Ordre vom 30.7.1900" ist die Uniformierung für die "polizeilich anerkannten freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren" in Preußen geregelt worden.

Dienstgrad-(Chargen-) Abzeichen: 1: Emblem für die Chargenabzeichen. Es wird heute noch im Saarland auf den Kragenspiegeln und früher als Mützenabzeichen getragen. 2: und II: Chargierte, die den zum Tragen der Achselstücke 3 oder III berechtigten Funktionären übergeordnet sind. 3: und III: Chargierte, die mindestens einen vollständigen Löschzug befehligen und demzufolge nach dem Brauche der Feuerwehren als Offiziere angesehen werden. 4: und IV: Führer kleiner freiwilliger oder Pflicht-feuerwehren, welche nicht mindestens einen vollständigen Löschzug stark sind, Chargierte größerer Feuerwehren, welche über den beiden unteren, durch Sparren auf dem linken Oberarm gekennzeichneten Chargen stehen und als Zeugwarte oder in ähnlicher Funktion gewissermaßen Feldwebelrang einnehmen.

Die folgenden Dienstgrad-(Chargen-) Abzeichen wurden eingeführt:

(Die Abzeichen 2, 3, 4 sind für Pflichtfeuerwehren, die Abzeichen II, III und IV für Freiwillige Feuerwehren bestimmt)

1:

Emblem für die Chargenabzeichen. Es wird heute noch im Saarland auf den Kragenspiegeln und früher als Mützenabzeichen getragen.

2 und II:

Chargierte, die den zum Tragen der Achselstücke 3 oder III berechtigten Funktionären übergeordnet sind.

3 und III:

Chargierte, die mindestens einen vollständigen Löschzug befehligen und demzufolge nach dem Brauche der Feuerwehren als Offiziere angesehen werden.

4 und IV:

Führer kleiner freiwilliger oder Pflicht-feuerwehren, welche nicht mindestens einen vollständigen Löschzug stark sind, Chargierte größerer Feuerwehren, welche über den beiden unteren, durch Sparren auf dem linken Oberarm gekennzeichneten Chargen stehen und als Zeugwarte oder in ähnlicher Funktion gewissermaßen Feldwebelrang einnehmen.

Dienstgrad-Abzeichen: Amtliches Feuerwehrabzeichen aus weißem Metall (4 cm Durchmesser) für die Mitglieder aller polizeilich anerkannten freiwilligen und Pflichtfeuerwehren und Chargen-(Dienstgrad-) Abzeichen für die unteren Chargen der uniformierten freiwilligen und Pflichtfeuerwehren.

1 und I:

Amtliches Feuerwehrabzeichen aus weißem Metall (4 cm Durchmesser) für die Mitglieder aller polizeilich anerkannten freiwilligen und Pflichtfeuerwehren und Chargen-(Dienstgrad-) Abzeichen für die unteren Chargen der uniformierten freiwilligen und Pflichtfeuerwehren.

Das amtliche Feuerwehrabzeichen wird bei den nicht uniformierten Wehren auf einer um den linken Oberarm zu befestigenden Armbinde, die bei den freiwilligen Wehren mit schwarzweißer Schnur eingefasst ist, getragen.

Bei den uniformierten Wehren wird das Feuerwehrabzeichen von den Mannschaften und unteren Chargen auf dem linken Oberarm getragen. Die unter demselben befindlichen Chargenabzeichen bestehen aus einem bzw. zwei, 1 cm von einander entfernten, nach oben geöffneten Sparren aus karmesinrotem Tuch mit 1 ½ cm breiten und 10 cm langen Schenkeln. Die Wehrmänner der freiwilligen Wehren tragen unter dem Feuerwehrabzeichen einen Sparren von schwarz-weißer Plattschnur, nach oben geöffnet und mit 10 cm Schenkellänge; die Chargierten der freiwilligen Wehren führen dieselbe Plattschnur am unteren Rande des Chargenabzeichens.