Zur Geschichte der Rodener und Fraulauterner Feuerwehr

1. Brände & Brandordnungen aus alter Zeit

Ein Rückblick auf die Geschichte der Rodener Feuerwehr kann nicht mit dem Gründungsjahr 1830 beginnen. Der "rote Hahn" war zu allen Zeiten der Schrecken der Bevölkerung. Entsprechend weit reicht die Geschichte der Brandbekämpfung zurück. Schon die Römer verfügten über eine straff organisierte kasernierte Berufsfeuerwehr; eine - allerdings primitive - Pumpe war ebenfalls vorhanden. In Deutschland kamen die ersten Feuerspritzen erst im 18. Jahrhundert auf; bis weit in die Neuzeit hinein waren jedoch Feuerleiter, Feuerhaken und Löscheimer die einzigen Geräte zur Bekämpfung der Brände, doch damit war bei der damaligen Bauweise nicht viel auszurichten. Die Menschen konnten beim Ausbruch eines Brandes nur darauf hoffen, dass Wind und Wetter so günstig waren, dass es nicht zu einer großen Feuersbrunst kam, von denen Überlieferungen und Geschichte immer wieder berichten.

Eine der größten Brandkatastrophen ereignete sich im Frühjahr 1842 in Hamburg. In 75 Straßen fielen 4219 Häuser den Flammen zum Opfer, hunderte von Männern, Frauen und Kinder fanden den Tod, 33000 Einwohner wurden obdachlos. Großbrände gab es auch in unserer Heimat immer wieder, wenn auch nicht vergleichbar mit dem Hamburger Brand.

1752 vernichtete ein Großfeuer fast den halben Ort Roden; am 4. Mai 1806 wurden in Außen 60 Häuser ein Raub der Flammen. Im Sommer 1811 kam es dann in Fraulautern zu einem Brand, dem in kürzester Zeit 47 Häuser zum Opfer fielen. Drei Männer, eine Frau und ein Kind kamen in den Flammen um. Was schließlich zur Gründung einer Feuerwehr in Saarlouis führte.

Fünf Jahre später, am 18. August 1816, wurden erneut in Fraulautern 9 Häuser innerhalb einer Stunde ein Raub der Flammen.

Beim Rodener Brand am 18. Februar 1817 wurde die Bevölkerung vom damaligen landrätlichen Commissarius Schmeltzer sehr gelobt. Im "Intelligenzblatt" für den Kreis Saarlouis hieß es:

"Heute morgens gegen 6 Uhr ist in der Gemeinde Roden Feuer ausgebrochen; durch die Thätigkeit der Einwohner, welche mit Hilfe der vorräthigen Feuer Hacken und Feuerleitern sogleich die neben der Brandtstädte befindlichen Häuser abgedeckt haben, ist das Feuer noch vor Ankunft der Spritzen, welche die Feuerlöscher Companie von Saarlouis unter Anführung ihres Hauptmanns mit ihrer bekannten Thätigkeit herbeizuschaffen bemühet gewesen, gedämpft und jedem weiteren Umsichgreifen desselben vorgebogen. Nicht destoweniger sind 3 Häuser und eine Scheune, in welcher glücklicher Weise weder Heu noch Stroh vorfindlich gewesen, sehr stark beschädigt, und unbewohnbar beworden."

Bei diesem Brand konnte also größerer Schaden abgewendet werden, ebenso wie kurz darauf am 10. April 1817, als abends zwischen 20 und 21 Uhr erneut Feuer in Roden ausbrach. Vier Häuser brannten ab, aber durch den Einsatz von Feuerspritzen aus Saarlouis, Dillingen und Wallerfangen gelang es, dass Feuer einzudämmen. Im "Intelligenzblatt" Nr. 14 vom 23. 4. 1817 heißt es dazu:

"Johann Stadler hat dabei sein Wohnhaus, 2 schöne Kühe, 1 Schwein, allen Futtervorrath verlohren. Johann Sieb sein Haus, seine Mobilien, Fourrage und etwa 87 Fr. an Silbergeld. Jakob Weis und Johann Fischer haben weniger aber noch immer für ihre Vermögens-Umstände bedeutend gelitten."

Die wohl größte Brandkatastrophe traf die Gemeine Roden am 24. April 1820. Innerhalb von 2 Stunden gingen 130 Häuser (von insgesamt 233) verloren. 145 Familien mit 791 Personen wurden obdachlos. Bei der Bekämpfung der Feuerbrunst zeichnete sich die Feuerlösch-Companie von Saarlouis besonders aus; der König verlieh an die Mitglieder der 1811 gegründeten Feuerwehr, den Leutnant Notty und Nikolaus Dimel-Beaumont, das Ehrenzeichen 2. Klasse.

Wie konnte es immer wieder zu derart schweren Brandkatastrophen kommen?

Schuld war in erster Linie die damalige Bauweise: Die Häuser wurden mit Fachwerk und Reisig hochgezogen; die Dächer waren durchweg mit Stroh gedeckt. Die Schornsteine, meistens aus Holz, ragten kaum über das Strohdach hinaus. Brandmauern waren unbekannt. Die Behörden versuchten immer und immer wieder, durch Hinweise, Gebote und Verbote dem Feuer Herr zu werden. Für den Kreis Saarlouis ließ Commissarius Schmeltzer die Brandordnung neu fassen und veröffentlichte sie am 2. Oktober 1816. Er wies immer wieder darauf hin, dass die Brandordnung von den Bürgermeistern und Ortsvorstehern alle drei Monate vorgelesen werden musste. Umgang mit offenem Licht wurde unter Strafe gestellt, vielerorts war das Rauchen mit offener Pfeife auf der Straße - so auch in Saarlouis - verboten. Der Kampf der Behörden aber galt vor allem den Strohdächern. In der genannten Brandordnung heißt es im § 15:

"In Betracht, dass der Gebrauch der Strohdächer sehr oft die Ursache von Feuerbrünsten ist, und in solchen Fällen sehr viel zur Verbreitung des Brandes beiträgt, so wird jenen welche berechtigt sind aus den Gemeinen Waldungen Bauholz zu empfangen, dasselbe nur dann angewiesen werden, wenn sie sich anheischig machen, ihre Häuser mit Ziegeln oder Schiefer zu bedecken."

Schließlich wurden Strohdächer nur noch den Bürgern zugestanden, die zu arm waren, um sich ein Ziegeldach zu leisten. Auch Eigentümer von Höfen, die mehr als 2000 preußische Fuss vom nächsten Haus entfernt lagen, konnten weiterhin mit Stroh decken. Diese Vorschriften fanden auch Eingang in die "Feuerordnung für den Regierungsbezirk Trier" vom 2. Juni 1837.

Es brauchte seine Weile, bis das Strohdach ausgedient hatte. Landrat Jesse ließ 1822 einem Einwohner von Nalbach das neu mit Stroh gedeckte Haus durch Gendarmen abreißen. Jesse ließ auch 1834 viele mit Stroh gedeckte Häuser aus dem Versicherungs-Kataster streichen. Dadurch erhielten 11 Rodener Familien, die bei einem Brand am 5. Mai 1834 ihre Häuser verloren, keinerlei Entschädigung.

Zumal der Landrat feststellte, dass die Besitzer der Häuser keinen Finger zur Brandbekämpfung rührten.

Das letzte Strohdach im Kreis Saarlouis gab es noch im Jahre 1951(!) im Primstal.

Brandordnungen und Brandschauen waren ein wichtiger Pfeiler im Kampf der Behörden gegen den "roten Hahn". Schon Commissarius Schmeltzer verpflichtete in seiner Brandordnung vom 30. September 1816 alle Bürgermeister, wenigstens einmal im Jahr in Begleitung ihrer Beigeordneten die Schornsteine und Backöfen aller Häuser zu untersuchen. Sie waren ermächtigt, alle fehlerhaften Schornsteine und Backöfen abreißen zu lassen.

Die "Feuerordnung für den Regierungsbezirk Trier" vom 2. Juni 1837 wurde geboren aus der Erfahrung von vielen Bränden und deren Ursachen und vereinheitlichte das zersplitterte Recht auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens und der Feuervorbeugung. Hier wurde auch erstmals auf die Gründung von "Feuerwacht- und Rettungscompagnien" verwiesen, die in jeder Bürgermeisterei aufzustellen waren.

Seit dieser Zeit haben wir die einander ergänzende und ineinander greifende Tätigkeit von Freiwilliger Feuerwehr und den Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes.

Doch schweifen wir noch einmal zurück in die ersten Jahre des 19. Jahrhunderts. Als Kuriosum soll hier die "Feuereimer-Ehesteuer" erwähnt werden. Von jedem Paar, das sich in einer Gemeinde trauen ließ und dort seinen Wohnsitz nahm, musste ein Feuereimer im Wert von ca. 2 Reichsthaler gestellt werden. Größe, Beschaffenheit, ja sogar die Farbe war genau vorgeschrieben. Diese "Ehe-Steuer" wurde bis 1847 erhoben.

Beim Ausbruch von Bränden gab es allerlei Belohnungen. Wer zuerst den Brand durch Rufen bekannt machte, erhielt 12 Groschen; wer den ersten Feuerhaken zur Brandstätte schaffte, erhielt 18 Groschen. Im Jahr 1821 gab Landrat Schmeltzer im "Intelligenzblatt" bekannt, dass ein Mathias Biesel aus Lebach, der als Erster bei einem Brand in Gresaubach mit der Lebacher Feuerspritze am Brandherd war, eine Belohnung von 4 Reichstalern bekam.