Brandschutz in Saarlouis vor 1811

Das Wappen der Kreisstadt Saarlouis. Aufschrift "Dissipat Atque Vovet"

Vor der Reorganisation der Feuerlöscher-Kompanie im Jahre 1811 obliegt der Brandschutz zum einen der Ritterschaft des heiligen Sebastianus. Diese bildet eine Kompanie von 50 Mann mit einem Capitaine, einem Lieutenant, einem Fähnrich, einem Sergent-Major, zwei Sergents und einem Tambour. Sie tragen bei feierlichen Gelegenheiten eine rote Uniform. Nach ihren Statuten müssen sie "den Gottesdienst verherrlichen helfen", besonders jedoch ist es ihre Pflicht "bei Feuersbrünsten hilfreiche Hand zu leisten".

Die Ritterschaft des Hl. Sebastianus wurde 1682 durch eine Verordnung Ludwigs XIV vom Nachbarort Wallerfangen in die im Aufbau befindliche Stadt Saarlouis verlegt. Im Jahre 1626, beim Ausbruch der Pest, soll die Ritterschaft von den Herzögen von Lothringen in Wallerfangen gegründet worden sein.

Zuletzt wird die Bruderschaft im Jahre 1717 erwähnt. Über ihr weiteres Wirken schweigen sich die Akten aus.

Bild des Heiligen Sebastian zum Text über die Ritterschaft des Heiligen Sebastianus
Heiliger Sebastian

Zum anderen üben die Zünfte des Heiligen Eligius (eisenverarbeitende) und der Heiligen Katharina (lederverarbeitende Handwerker) die erste organisierte Pflicht-Löschkompanie der Stadt.

Am Schluss der Zunftsatzungen für die Eligiuszunft befindet sich das erste Feuerreglement ("règlement pour les incendies") der Stadt.

1789 werden als Folge der Französischen Revolution sämtliche Zünfte aufgehoben.

Danach wird der Brandschutz durch ein Feuerreglement der Polizeiverwaltung der Stadt organisiert, in dem die Bürger, insbesondere die Handwerker der früheren Zünfte, zu bestimmten Hilfeleistungen verpflichtet werden.

Die Stadt besitzt in dieser Zeit vier große und drei kleine Pumpen, acht große Leitern und 16 große Haken, die für die vier Sektionen der Stadt bestimmt sind. Jede Sektion bekommt eine große Pumpe, zwei Leitern und vier große Haken. Die kleinen Pumpen dienen dort, wo man sie am notwendigsten benötigt.

Da jede große Pumpe eine Bedienung von 12 Mann, nebst vier Ersatzleuten, also 16 Mann, erfordert, kommt man überein, die Löschkompanie auf 64 Mann Bedienung zu bringen. Dazu kommen noch die Offiziere, Unteroffiziere und zwei Tamboure.

Auf jede Sektion entfallen so ein Offizier, ein Sergent-Major, ein Fourrier, ein Sergent und die Pumpenbedienmannschaft.

Die Mannschaften werden aus den Zimmerleuten, Maurern, Eisengießern, Schornsteinfegern und Arbeitern rekrutiert.

Im Falle eines Brandes sind die Hauseigentümer und Mieter verpflichtet, mit Wasser gefüllte Bütten vor den Häusern aufzustellen.

Im Jahre 1808 ist die Abwehrbereitschaft und Abwehrdisziplin der Bürger aber offenbar durch die vorhergehenden Revolutionsjahre stark gesunken, so dass der damalige Maire (Bürgermeister) Souty eine strenge Verordnung erlässt, in der er die Unordnung bedauert, die bei einem Kaminbrand geherrscht hatte. Er erinnert die Bewohner nochmals an ihre Pflichten und droht allen "Sündern" bei künftigen Zuwiderhandlungen mit schweren Strafen.