Feuerwerkskörper

Raketen (BAM Kategorie 2)
Raketen (BAM Kategorie 2)

Durch Feuerwerkskörper verursachte Unfälle und Brände überschatten Jahr für Jahr den Jahreswechsel.

Dabei stellen Feuerwerkskörper, die mit viel Fantasie und wenig Erfahrung hergestellt oder umgebaut werden, eine große Gefahr dar.

Wenn Zündschnüre verkürzt, Feuerwerkskörper gebündelt oder verändert werden, hat dies nichts mit Mut, sondern mit Dummheit zu tun.

Hierbei ist nämlich der Zeitpunkt des Zündens und der Verlauf des Abbrennens nicht mehr vorhersehbar.

Die im Handel befindlichen Feuerwerkskörper sind ungefährlich, wenn die Gebrauchsanweisungen und einige der nachfolgenden Tipps beachtet werden:

  • Überzeugen Sie sich schon bei Tage davon, dass sich im Flugbereich von Raketen nicht leicht entzündbare Gegenstände befinden. Die Flugbahn einer Rakete wird vom Wind beeinflusst. Prüfen Sie daher im Voraus, aus welcher Richtung der Wind kommt.
  • Stabile Abschussrampen sind für Raketen besonders wichtig.
  • Diese müssen standfest stehen und dürfen sich nicht neigen oder umkippen, nachdem der Feuerwerkskörper eingesetzt ist. Mit Sand oder Wasser gefüllte Flaschen leisten hierbei besonders gute Dienste.
  • Vor dem Böllern sollten Sie daran denken, dass die Feuerwerkskörper vor dem Haus so gelegt werden, dass sie nicht durch herumfliegendes Feuerwerk allesamt gezündet werden.
  • Bringen Sie Blindgänger nicht nochmals zum Zünden. Es könnte eine Spätzündung in der Hand oder vor dem Gesicht erfolgen.
  • Beachten Sie, dass beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Anderen und deren Hab und Gut in Gefahr gesetzt werden.
  • Damit es im eigenen Haus nicht zu einem Brand kommen kann, schließen Sie bevor es losgeht alle Fenster und Lüftungsklappen.
  • Vorsorglich sollten auch Balkon- und Terrassentüren beim Zuschauen hinter sich zugemacht werden. Es ist nie auszuschließen, dass eine Rakete durch eine offene Tür oder ein offenes Fenster in einen Wohnraum fliegt und Wohngegenstände dadurch in Brand gesetzt werden.
  • Entfernen Sie ebenso alle Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse, die von auftreffenden Feuerwerkskörpern beschädigt oder in Brand gesetzt werden können.
  • Rufen Sie bei einem Brand immer zuerst die Feuerwehr und versuchen Sie erst dann, mit eigenen Mitteln den Brand zu löschen.
  • Finger weg von Blindgängern

Der beste Schutz vor gefährlichen Knallern ist der Kauf beim Fachhändler und der Blick auf das Zertifikat: Die Bundesanstalt für Materialprüfung kennzeichnet genehmigte Feuerwerksprodukte mit einer BAM-Nummer. (Wie erkenne ich einen legalen, geprüften Feuerwerksartikel?)

BAM Nummer

Gefahren bergen aber auch Silvesterartikel mit Prüfzeichen. Für Kinder und Jugendliche erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Klasse eins (Prüfsiegel: BAM "P I" bzw. "F1"). Auch bei diesen relativ ungefährlichen Knallern sollten die Eltern aber das Abfackeln beaufsichtigen. Die Abgabe von Kleinfeuerwerk (BAM "P II" bzw. "F2") darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.