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Do, 29. Dez. 2016 09:00 Uhr

Rauchmelderpflicht

Kategorie: Aktuelles

Von: S. Lange

Bis zum 31.12.2016 muss nachgerüstet werden!


Mit einer Änderung der Landesbauordnung wurde im Saarland auch eine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Wohnungen eingeführt, bislang galt diese nur für Neubauten. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung endet am 31.12.2016, daher müssen alle Wohnungen bis zu diesem Stichtag entsprechend mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist jeweils das Anbringen von Rauchmeldern in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren (die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen). Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Vorgabe sind unter http://www.saarland.de/218755.htm hinterlegt.

Darüber hinaus empfiehlt die Feuerwehr aber auch Rauchmelder in Räumen wie z.B. Wohn- oder Arbeitszimmer zu installieren, da sich dort mittlerweile zahlreiche Elektrogeräte befinden, die durchaus einen Brand auslösen können.

In Küche und Badezimmer dagegen gehören keine Rauchmelder, da hier durch den alltäglichen Gebrauch Brat- oder Wasserdämpfe entstehen.

Weitergehende Tipps zu Rauchmeldern oder sonstigen Themen rund um den Brandschutz in den eigenen vier Wänden finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik:
"Ihre Sicherheit - Brandschutztipps".