Bilden einer Rettungsgasse rettet Leben!

Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere auf Autobahnen oder Schnellstraßen, bildet sich sehr schnell ein Rückstau. Dieser hindert Einsatzkräfte am raschen Vorwärtskommen und Eintreffen am Unfallgeschehen und kann somit Menschenleben gefährden.

Bereits seit 1982 hat der deutsche Gesetzgeber im §11 Abs. 2 der StVO hierzu die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse eingeführt, die jedoch erfahrungsgemäß oftmals leider nicht eingehalten oder erst spät eingerichtet wird. Im Unglücksfall können aber genau diese verlorenen Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte entscheidend über Leben und Tod sein.

Daher bilden Sie bei einem Stau auf Autobahnen, Schnell- und mehrspurigen Straßen immer eine Rettungsgasse für die anrückenden Rettungskräfte!

Hierzu fahren die Fahrzeuge der rechten Spur weit nach rechts, ggf. auch auf den Standstreifen; die Fahrzeuge auf der linken Spur weit nach links.

Die in der Mitte nun entstandene freie Fahrfläche ist stets frei zu halten, denn Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr rücken mit zahlreichen Einsatzfahrzeugen an!

In Österreich wurde zum Thema "Bildung einer Rettungsgasse" eine innovative und einprägsame Kampagne durchgeführt. Weiterführendes zu dieser Thematik ist in den nachfolgenden Links zu finden.

 

Kampagne Österreich

TV-Spot Rettungsgassse

ADAC